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| Köln (ots) - "Wir wollen, dass der Beruf und die Ausbildung als Rettungsassistent wieder attraktiver werden", erklärte Daniel Gelbke, Referent für den Rettungsdienst beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), anlässlich einer Anhörung im Gesundheitsausschuss in Berlin am 4. Juli 2007. Besonderes Augenmerk legten die Abgeordneten bei ihren Fragen an die Sachverständigen auf die Schaffung von rechtlich abgesicherten Kompetenzen des Rettungsdienstpersonals. Denn bisher fehlen für ärztliche Hilfsmaßnahmen - wie z.B. das Punktieren von Venen oder die Intubation - klare Regelungen für Rettungsassistenten. In Situationen, in denen sie in eigener Verantwortung überbrückende Maßnahmen zur Lebenserhaltung durchführen müssen, die ihrer Art nach ärztliche Maßnahmen sind (sogenannte Notkompetenz), handeln Rettungsassistenten in einer rechtlichen Grauzone. Unabhängig davon, ob sie in solchen Maßnahmen geschult sind oder nicht. "Hier brauchen wir endlich verbindliche gesetzliche Regeln, damit kein Rettungsassistent, der über die fachliche Kompetenz verfügt, notwendige Hilfsmaßnahmen unterlässt, weil er Angst haben muss, sich strafbar zu machen", erklärt Gelbke. Eine schnelle Änderung des Rettungsassistentengesetzes ist auch deshalb dringend notwendig, weil sich die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren stark verändert haben. Die demografische Entwicklung, die immer geringer werdende Dichte an Notärzten und Krankenhäusern, der rasche medizinische Fortschritt und damit verbunden ständig steigende Anforderungen an das Personal machen eine Anpassung an die realen Bedingungen nach Einschätzung des ASB unumgänglich. Der ASB setzte sich deshalb in der Anhörung im Gesundheitsausschuss für eine rasche Novellierung der Rettungsassistentenausbildung ein. Zentrale ASB-Forderungen sind die Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre, eine bessere Vergütung während der Ausbildung und eine engere Verzahnung von Theorie und Praxis. Zudem soll die Ausbildung als Rettungsassistent die Möglichkeit bieten, auch in anderen medizinischen Berufen tätig zu werden. "Nur so können wir auf Dauer unsere hohen Qualitätsstandards sichern und den Rettungsassistenten Perspektiven für eine berufliche Entwicklung geben", so Gelbke. Bei einer Novellierung müssen nach Ansicht des ASB auch stringente Anforderungen an die berufliche Fortbildung und deren Zertifizierung gestellt werden. Der ASB bedauert, dass es hierzu keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt, die alle Rettungsdienstmitarbeiter zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichten. Bisher haben nur wenige Bundesländer in ihren Rettungsdienstgesetzen oder ähnlichen Rechtsvorschriften Regelungen getroffen, die zudem von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Originaltext: ASB-Bundesverband |
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| Ich stimme dem obigen text vollkommen zu! Die Grauzonen in der Notkompetenz sollten zugunsten der RA's gelichtet werden. Um gleichzeitig die Qualität in der Notfallrettung durch eine Umstrukturierung und lokale Komprimierung der Ausbildungsschwerpunkte nicht negativ zu beeinflussen, sondern den RA mit einem fundierteren Hintergrundwissen als es bisher der Fall ist zum Wohle der Patienten auszustatten, ist eine wesentliche Verlängerung der Ausbildungsdauer erforderlich. Meiner Meinung kann es nicht sein, dass die meisten handwerklichen Ausbildungsberufe eine Dauer von drei Jahren haben und die Ausbildung eines Rettungsassistenten nur zwei Jahre dauert, obwohl die thematische Komplexität die von den meisten anderen Berufen beträchtlich übersteigt. Angesichts dieser Tatsache könnte man denken, dass ein Stückchen Blech mehr Wert sei als ein Menschenleben und dieses zu Pfeilen schwerer als die Behandlung eines Notfallpatienten. Auch wenn die Behandlung eines Patienten für die meisten von uns Routine ist und für gewöhnlich keine Herausforderung darstellt, so sind wir jedoch von einer optimalen Versorgung noch weit entfernt. Sicherlich ist es aus finanzieller Sicht nicht möglich Ärzte auf RTW's mitfahren zu lassen, jedoch sollte eine Verbesserung der Qualität in der Notfallversorgung durch eine aus Verlängerung der Ausbildungsdauer resultierenden Steigerung der Kompetenz des Rettungsdienstpersonals erfolgen. |