Vorsicht beim Böllern - Was man bei Verletzungen durch Silvesterknaller beachten sollte
Autor:
Webmaster
Uhrzeit:
23:15 Uhr
Datum:
Mittwoch, 26.Dezember 2007
Berlin (ots) - Die Rettungsfachleute der Johanniter erwarten
erfahrungsgemäß zum Jahreswechsel viele Hilferufe von Personen, die
sich mit Feuerwerksartikeln zum Teil schwer an Augen und Ohren
verletzt haben. Andere verbrennen sich an Knallern und Geschossen.
Deswegen empfehlen die Johanniter, sich an die Anwendungsvorschriften
auf den Verpackungen zu halten und nur Feuerwerkskörper zu verwenden,
die ein Prüfsiegel tragen.

Obwohl in der Regel die Erwachsenen böllern, gehören Kinder im
Alter von 8 bis 15 Jahren zur Hauptrisikogruppe. Jedes Jahr werden zu
Silvester rund 200 Kinder in die Notaufnahme eingeliefert, weil sie
unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper gezündet haben oder sich am
Neujahrstag an Blindgängern verletzen.

70 Prozent der Feuerwerksunfälle betreffen die Augen - in der
Regel verursacht durch einen zu geringen Sicherheitsabstand. Prof.
Dr. Horst Wilms, Bundesarzt der Johanniter, rät: "Wenn Fremdkörper
ins Auge geraten, sollten diese nicht von Laienhelfern entfernt
werden. Es gilt, schnell den Rettungsdienst zu alarmieren. Bedecken
Sie das betroffene Auge mit einer keimfreien Wundauflage und
verbinden Sie beide Augen vorsichtig mit einem Tuch. Nur durch das
Verbinden beider Augen ist eine Ruhigstellung des verletzten Auges
und damit eine Schmerzlinderung zu erreichen."

Genauso gefährdet sind die Ohren. Silvesterböller erreichen eine
Lautstärke von 130 bis 175 Dezibel. Dazu Wilms: "Das ist lauter als
ein Presslufthammer und kann ein Knalltrauma auslösen und die
Innenohren unheilbar schädigen."

Oft vorkommende Verletzungen zu Silvester sind auch Verbrennungen
und Brüche von Händen und Fingern, die durch das Zünden aus der Hand
oder zu frühe Explosionen kommen.

Wilms rät: "Verbrennungen sollten sofort mit Wasser gekühlt
werden, am besten zwischen 10 bis 15 Minuten, bis der Schmerz
nachlässt. Treten neben der Verbrennung blutende Wunden auf, kann man
nicht kühlen. In diesem Fall geht die Wundversorgung vor. Beim Warten
auf den Rettungsdienst sollte der Verletzte vor dem Unterkühlen
geschützt werden und bis zum Eintreffen der Rettungskräfte ständig
betreut werden."

Originaltext: Johanniter Unfall Hilfe e.V.
 

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